Alcopops
Die Mixgetränke "Alcopops" sind ein grundsätzliches Problem. Sie
schmecken wie Saft, enthalten aber Alkohol. Wer weiß schon, dass drei
Flaschen Alcopops etwa sechs Gläsern Schnaps entsprechen?
Es gilt grundsätzlich, dass Getränke, die Branntwein (Spirituosen)
enthalten, weder an Kinder noch an Jugendliche abgegeben werden dürfen.
Dies gilt unabhängig davon, wie groß die enthaltene Menge an Branntwein
ist. Also - nicht die Alkoholprozente sind ausschlaggebend sondern die
Inhaltsstoffe.
Kein Alkohol an Kinder, kein Schnaps an Jugendliche, auch nicht zur
Fastnachtszeit!!!
Die Zünfte und Vereine sollen zwar die Gemeinschaft fördern; aber wenn
Jugendliche dabei sind, darf das nicht über den Alkohol geschehen. Die
Erwachsenen in jedem Verein sollten im Interesse der Jugendlichen
Überlegungen anstellen, wie sie dieses Verbot unterstützen.
Im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Verbot sind nicht nur die
Narrenmutter und der Elferrat aufgefordert einzugreifen, sondern jeder
Erwachsene.
Hier geht's zum Infoblatt über Alcopops im pdf-Format
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