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Von Anita Reichart, 26. 04. 2004Der Ortschaftsrat erteil EU eine Absage. Schutzgebiete zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier-und Pflanzenarten sollen nun nachgemeldet werden. Im Gebiet Wolterdingen betrifft dies die Bloderwiesen südlich des Ortes. Nach reiflicher Überlegung kamen die Ortschaftsräte zu dem Entschluss, die geplante Maßnahme abzulehnen, da es sich bei den Bloderwiesen um überwiegend extensiv genutzte Wiesen handelt, die bereits als Ausgleichsflächen für das Hochwasserrückhaltebecken herangezogen werden. Im nördlichen Teil reicht das vorgeschlagene Gebiet in den Bereich verschiedener Trassenvarianten des geplanten zweiten Bauabschnittes der Ortsumgehung. "Wir wollen uns nicht selbst ein Ei ins Nest legen", waren sich die Räte einig, denn wenn das Gebiet erst mal als Fauna-Flora-Habitat aufgenommen ist, gebe es bestimmt Schwierigkeiten bei jeglichen baulichen Maßnahmen. Bei einer Zustimmung würde man sich wohl auch die Möglichkeit auf die Ortsumfahrung verbauen. Über die Hälfte der Fläche auf der Gemarkung Wolterdingen - ein Großteil der Breg inbegriffen - sei ohnehin schon als Schutzgebiet ausgewiesen, wurde weiter argumentiert. Die EU hat in der FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bestimmte Gebiete für den Schutz von Pflanzen, Tiere und deren Lebensraum zu melden und auf geeignete Weise zu schützen. Da Baden-Württemberg mit im Jahr 2001 insgesamt 8,6 Prozent gemeldeter Landesfläche bisher nur zögerlich der Aufforderung der EU nachkam, FFH-Gebiete zu melden, blieb das Land deutlich hinter der Anforderung zurück. In Donaueschingen beläuft sich der Anteil der derzeit gemeldeten Gebiete auf 379 Hektar. < | >
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